Impressum & AGB
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Haftungsausschluß
Sehr geehrter Kunde, bitte achten Sie auf die inhaltliche, grammatikalische und orthographische Richtigkeit Ihrer uns zugearbeiteten Texte, da diese von unserer Software automatisch auf sprachliche Fehler untersucht und korrigiert werden und wir für Fehler, die von der Software nicht erkannt werden, keine Haftung übernehmen können. Wenn Sie derartige Fehler ausschließen wollen, beauftragen Sie uns bitte mit der Textbearbeitung in 3 Qualitätsstufen:
KORREKTURLESEN (Rechtschreibprüfung, grobe inhaltliche und Satzbaufehler)
LEKTORAT (komplette orthografische, grammatikalische und sinnauthentische Textüberarbeitung)
TEXTUNG (orthografisch und grammatikalisch korrekte Texterstellung aus Ihrer Zuarbeit unter Berücksichtigung kommunikationstheoretischer Aspekte, wie Zielgruppengenauigkeit, Werbetextung, Transparenz und Überschaubarbeit, Semantik, Nachvollziehbarkeit und Sinnlichkeit, inhaltliche und Sprachlogistik etc.)
Korrekturlesen 17 Euro Netto Aufschlag pro gestalteter Seite, Lektorat 34 Euro Netto Aufschlag pro gestalteter Seite, Textung nach Stundenaufwand, 85 Euro Netto pro Stunde
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Die künstlerischen Urheberrechte liegen bei den jeweiligen Autoren, Designern, Fotografen o. ä. des jeweiligen Fremdanbieters (z. B. FOTOLIA, GETTY IMAGES, LINOTYPE).
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Die Agentur twokom stellt daher zum Abschluss eines jeden Projektes ein entsprechend umfassendes Standard-Übergabeprotokoll zur gegenseitigen Sicherheit und Übersicht zur Verfügung.
(>>> Lesen Sie unsere Vorlagen).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma twokom
1. Geltungs- und Anwendungsbereich
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehenden AGB an. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende bzw. abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, selbst im Falle von dort kommender Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserem AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2. Die Anwendung bezieht sich auf alle Lieferungen oder Leistungen, die wir im Rahmen der Unternehmens Bereiche Kommunikation (Konzepte, Marktanalysen, Verkaufsschulungen, Vertriebsaufbau, Textung, Lektoriat usw.), Design (Fotografie, Computergestaltung, Zeichnungen, Druck, Fassaden, Messestände, Werbetechnik, Schilder, Kfz Beschriftung usw.), Multimedia (Programmierung, Internetdesign, Shopsysteme, Datenbanken usw.) und Event (Konzept, Planung und Durchführung von Veranstaltungen) erbringen.
2. Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge, kommen durch unsere Bestätigung einer Auftragserteilung des Kunden zustande. Die Bestätigung kann durch schlüssiges Handeln (Beginn der Tätigkeit usw.) erfolgen. Die Auftragserteilung durch den Kunden kann ebenfalls durch schlüssige Handlungen erfolgen; etwa in Form der Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfphase, durch Entgegennahme Entwürfen bzw. Zeichnungen u.ä. oder einer gewünschten Präsentation. Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass zuvor ein Angebot durch uns erfolgt ist, erfolgt die Berechnung der branchenüblichen Vergütung in Anlehnung an die einschlägigen Honorarempfehlungen; z.B. an den jeweils aktuellen "Etatkalkulator ", herausgegeben von der creativ collection Verlag GmbH. Dies gilt entsprechend bei der vom Auftraggeber nachträglich veranlassten Änderungen oder Ergänzungen des Auftragsumfanges, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde oder Nr. 10.1 vorrangig gilt.
2.2. Kosten und Spesen für Fahrten und Reisen sowie hierfür aufgewendete Zeit, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und für dessen Erfüllung notwendig sind, können zusätzlich in angemessenen Umfang in Rechnung gestellt werden.
2.3. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Bei einem Auftragswert bis zu netto 1.500 Euro kann dies auch ohne vorherige Absprache mit dem Kunden geschehen, es sei denn, es wurde anderes vereinbart. Bei Aufträgen, die einen Warenwert von 1.500 Euro netto überschreiten, erfolgt die Beauftragung in Absprache mit dem Kunden. In diesem Zusammenhang geben wir keine buchhalterischen Nachweise weiter. Aufträge gelten auch dann im Namen und für Rechnung des Kunden erteilt, wenn der Zulieferer (Auftragnehmer) an uns fakturiert. Auf Wunsch des Zulieferers hat der Kunde die Auftragserteilung schriftlich zu bestätigen.
2.4. Soweit Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen, sofern nicht ein Fall der Haftung nach Ziffer 6 dieser AGB gegeben ist.
2.5. Werden von uns im Zuge der Auftragsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnen wir die für die Angebotseinholung aufgewandten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand bzw. pauschal mit 15 % des Angebotswertes.
2.6. Die branchenüblichen Besonderheiten bei der Auftragserteilung an Zulieferer, etwa im Druckbereich, sind zu beachten. Bei Auftragserteilung im Namen und in Vollmacht des Kunden werden regelmäßig auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zulieferer vereinbart. Diese senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
2.7.Bei Druckaufträgen ist zu beachten, dass Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage regelmäßig nicht beanstandet werden können. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 15%.
3. Daten und Dateien
3.1. Wir übernehmen bzw. vermitteln die Herstellung von Druckvorlagen, Templates oder Anwendungsprogrammierungen (z. B. im Internet) ggf. aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr auf Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber muss von allen uns zur Verfügung gestellten Daten Sicherungskopien behalten.
3.2. Bei reinen Belichtungsaufträgen ist Vertragsgegenstand die Herstellung der Druckvorlage. Demgemäß erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an den zur Herstellung der Druckvorlage gefertigten Dateien oder Datenträgern. Sofern wir mit der Herstellung einer bestimmten digitalen Druckvorlage beauftragt wurden (z. B. bei Scan-Aufträgen), liefern wir die Dateien an den Kunden oder auf seinen Wunsch an die Druckerei. Eine Nutzung oder Bearbeitung der Datei zu anderen Zwecken bedarf unserer Zustimmung (§ 55a UrhG). In keinem der vorbezeichneten Fälle sind wir verpflichtet, die von uns hergestellten Dateien länger als bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufzubewahren. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten werden lediglich bis zur Erfüllung des Vertragszwecks, längstens bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufbewahrt.
3.3. Der Auftraggeber ist uns zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig bzw. von Computerviren befallen sind.
3.4. Druckfilme sowie digitale Druckvorlagen werden nicht bei uns, sondern ggf. bei der jeweils ausführenden Druckerei aufbewahrt, deren AGB bezüglich der Aufbewahrung auch für unsere Kunden maßgeblich sind.
4. Lieferung
4.1. Wir senden Druckvorlagen, Entwürfe und sonstige Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei der Fernübertragung von Dateien. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
4.2. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefertermine oder –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in diesem Sinne ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen; es sei denn der Verzug tritt aufgrund einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseres Erfüllungsgehilfen ein.
4.3. Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen (einschließlich Störungen im externen Datennetz inkl. Hausanschluss bei Netzbetreibern, Internet-Access- und/oder Serviceprovidern).Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung/Beistellung von Material bzw. Daten, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine um den Verzögerungszeitraum.
5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
5.1 Die Gewährleistungsfrist wegen etwaiger Mängel einer dem Vorschriften der Sachmängelhaftung unterworfenen Lieferung bzw. Leistung beträgt ein Jahr; bei gebrauchten Sachen ist sie ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werkes. Der Auftraggeber hat die Vertrags-gemäßheit unserer Lieferungen und Leistungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehler längstens innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu rügen; anderenfalls gelten unsere Lieferungen und Leistungen als mängelfrei. Die Überprüfung der Orthographie und der Grammatik der Texte obliegt der Auftraggeberin. Diesbezügliche Fehler stellen somit keine Mängel im Sinne der Sachmänge-haftungsvorschriften dar. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Mängel schadhaft, liefern wir nach Ihrer Wahl Ersatz oder bessern nach. Regelmäßig sind dem Auftraggeber zwei Nachbesserungsversuche, nach den Umständen des Einzelfalls (z. B. bei umfangreichen Anwendungsprogrammierungen) auch weitere Nachbesserungs-versuche zumutbar. Schlägt die letzte Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Auftraggeber nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5.2. Die von uns produzierten Dateien sind auf eine optimale Ausgabequalität auf unseren Ausgabegeräten erzeugt worden. Dateien sind grundsätzlich nicht auf jedem beliebigen Gerät in gleicher Qualität ausgabefähig. Je nach Typ und Kalibrierung des Ausgabegeräts kann es zu Qualitätsunterschieden kommen, Farben und Bildeindrücke können sich stark verändern, Schriften können eine andere Laufweite annehmen usw. Bitte prüfen Sie die Übereinstimmung der von uns gelieferten Dateien im Hinblick auf die von Ihnen gewünschten Ergebnisse anhand von separierten Ausdrucken und/oder Proofs; wird uns nicht ausdrücklich ein anderes mitgeteilt gehen wir im Falle einer Druckfreigabe davon aus. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die erst in dem sich anschließenden Fertigungsvorgang erkannt werden konnten. Gleiches gilt im Falle einer unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung von Dateien oder Vorlagen durch den Auftraggeber.
5.3. Garantien liegen nur dann vor,wenn Beschreibungen der Leistungen ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5.4. Soweit der Auftraggeber insbesondere an den von uns gelieferten Dateien bzw. sonstigen Arbeitsergebnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Gewährleistung durch uns, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Manipulationen ohne Einfluss auf einen etwaigen Fehler waren.
6. Haftung
6.1. Bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Pflichtverletzungen haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht; der Anspruch eines Auftraggebers auf Schadenersatz wegen eines Mangels von uns hergestellter Sachen oder erbrachter Leistungen ist insoweit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen, sofern sie auch persönlich in Anspruch genommen werden.
6.2. Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung von Dateien oder Vorlagen durch den Kunden haften wir nicht für Schäden und Qualitätsmängel, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Dateien oder Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit Fehler erst nach Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt unsere Haftung auf den Auftragswert der Druckvorlage beschränkt.
6.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmern sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verp?ichtet sich, vor unserer Inanspruchnahme zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
6.4. Wegen der dem Auftraggeber eingeräumte Möglichkeit einer Kenntnisnahme und Veränderung vor Drucklegung bzw. Veröffentlichung trägt dieser allein die Verantwortung für den Inhalt von Anzeigen und sonstigen Veröffentlichungen sowie für die rechtliche Zulässigkeit der damit verbundenen Werbung einschließlich eigener Text- und Bildbeiträge. Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist somit der Auftraggeber, die insoweit auch im Impressum aufgeführt wird. Dieser stellt uns – ungeachtet der Möglichkeit, mit Zustimmung des Auftragsgebers (die nur verweigert werden darf, wenn er daran ein weit überwiegendes Interesse hat) an geeigneter Stelle und in geeigneter Weise in den Vertragserzeugnissen auf unsere Leistungen im Zusammenhang mit deren Erstellung hinzuweisen – von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
7. Eigentums- und Urheberrechte an Vertragsgegenständen
7.1. Jeder uns erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates, Internet-Programmierungen, Softwaretools und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
7.2. Die Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Templates, Softwaretools, Anwendungsprogrammierungen und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert noch an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
7.3. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt oder verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
7.4. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Wird vom Auftraggeber lediglich ein Präsentationshonorar gezahlt, so verbleiben alle Nutzungs- und Eigentumsrechte an den im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten bei uns.
7.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
7.6. Wir sind berechtigt, die von uns gestalteten Erzeugnisse zu signieren und in unserer Eigen-werbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.
7.7. Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithogra?en und Datenträger, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Dies gilt sinngemäß auch für alle im Zusammenhang mit der Auftragsausführung gespeicherten sonstigen Daten.
8. Zahlung, Schadenersatzansprüche und Eigentumsvorbehalt
8.1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertssteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
8.2. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, für Fremdleistungen à conto - Rechnungen zu stellen. Auch Zug um Zug, d.h. nach Ab-schluss einzelner Arbeitsschritte, dürfen wir Teilrechnungen stellen.
8.3. Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 30 Werktage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. Die danach vom Auftraggeber zu zahlenden Verzugszinsen betragen mindestens 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, soweit wir nicht einen höheren Eigenkreditzins geltend machen. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.
8.4. Sollte ein Auftrag bzw. Teile davon vom Auftraggeber storniert werden, ohne dass wir dies zu vertreten haben oder stehen uns ebenfalls im Sinne dieser AGB oder ergänzend der gesetzlichen Bestimmungen Schaden- bzw. Aufwendungsersatzansprüche zu, so gilt zum Ersatz des Schadens mindestens eine Pauschale vereinbart, deren Höhe 15% des Auftrags- bzw. Vertragswertes beträgt; sollte im Einzelfall die Höhe dieser Pauschale den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Schaden übersteigen, vermindert sie sich entsprechend. Dem Auftraggeber verbleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist.
8.5. Die von uns gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen in unserem Eigentum. Auch die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung unserer Forderungen abhängig.
9. Aufrechnung/Zurückbehaltung
9.1. Der Auftraggeber kann uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forder-ungen erlaubt
9.2. Gemäß § 369 HGB behalten wir uns vor, an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeits-materialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur voll-ständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auszuüben.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Nachträgliche Wünsche des Auftraggebers auf Verwendung zunächst nicht übergebenen Bild- und Textmaterials oder eine nachträgliche Änderung des Grundlayouts (Gestaltung bzw. Typographie) sind im Falle einer ausdrücklich vereinbarten Vergütung darin nicht enthalten. Übergibt der Auftraggeber solche Daten bzw. trägt entsprechende Änderungswünsche vor, gewähren wir, nur wenn nicht anders im Angebot/Auftragsbestätigung formuliert, für die Dauer von 1 Arbeitstag eines Mitarbeiters ohne Mehrvergütung die entsprechende Einarbeitung, wobei der Zeitaufwand für die Beseitigung etwaig eigener Fehler nicht mit berechnet wird. Nehmen die Änderungswünsche mehr als 1 Manntag in Anspruch, haben wir direkten Anspruch auf zusätzliche Vergütung in Höhe von 85,00 / h netto zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer hierfür gegenüber dem Auftraggeber, wenn dies zuvor durch uns angezeigt wird und daraufhin die Änderungswünsche nicht zurückgezogen werden. Im Übrigen gilt Nr. 2.1.
10.2. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile Leipzig als Gerichtsstand (je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht) vereinbart. Erfüllungsort ist Leipzig. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) ist ausgeschlossen.
10.3. Mündliche Nebenabreden zu geschlossenen Verträgen bedürfen ebenso wie nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wenn nicht beide Vertragspartner übereinstimmend deren Inhalt bestätigen oder danach handeln.
10.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

